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    Recht & Pflichten

    Winterdienst-Pflichten für Vermieter in Berlin & Brandenburg

    10. Juni 20265 Min Lesezeit

    Schnee und Eis in Berlin - und plötzlich rutscht jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Mietshaus. Wer haftet? Welche Pflichten haben Sie als Vermieter? Dieser Ratgeber bringt Klarheit in Räum- und Streupflicht 2026.

    Räum- und Streupflicht in Berlin - die Grundlagen

    Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) sind die Anlieger verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Bei Mietshäusern trifft diese Pflicht den Eigentümer - er kann sie aber per Mietvertrag auf die Mieter oder per Vertrag auf einen professionellen Winterdienst übertragen.

    Räumzeiten in Berlin

    • Werktags: 7:00 - 20:00 Uhr
    • Sonn- und Feiertage: 9:00 - 20:00 Uhr
    • Bei anhaltendem Schneefall: regelmäßig und wiederholt während dieser Zeiten

    Welche Flächen müssen geräumt werden?

    • Gehweg in voller Breite, mind. 1,50 m freier Durchgang
    • Zugang zum Haus, Mülltonnenstellplatz, Fahrradständer
    • Treppen und Stellplätze, sofern Anliegerflächen
    • Bei vereisten Flächen: abstumpfendes Streumittel (in Berlin: Sand, Splitt, Granulat - Salz nur in Ausnahmen)

    Haftung & Bußgelder

    Wird die Räum- und Streupflicht verletzt, haftet der Eigentümer für Sturzschäden Dritter - Personenschäden können schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Zusätzlich drohen Bußgelder bis 10.000 €. Selbst wenn die Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde, bleibt der Vermieter zur Kontrolle verpflichtet.

    Profi-Winterdienst statt Mieter-Streit

    Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt einen professionellen Winterdienst. Vorteile:

    • 24/7-Bereitschaft, garantierte Räumzeiten
    • Wetter-Monitoring mit Einsatzdokumentation
    • Haftpflichtversicherung des Dienstleisters greift bei Schadensfällen
    • Pauschalpreise oder Einsatzabrechnung - wahlweise auf Mieter umlagefähig

    Häufige Fragen

    Wer ist in Berlin für Winterdienst zuständig?+

    Der Grundstückseigentümer. Er kann die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter oder per Werkvertrag auf einen professionellen Winterdienst übertragen, bleibt aber zur Kontrolle verpflichtet.

    Welche Streumittel sind in Berlin erlaubt?+

    Berlin erlaubt abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz darf nur in Ausnahmefällen (z. B. an Treppen oder bei Eisregen) eingesetzt werden.

    Was kostet Winterdienst in Berlin?+

    Pauschalpreise liegen je nach Fläche zwischen 60 € und 250 € netto pro Monat in der Wintersaison. Einsatzabrechnung typischerweise 35 - 90 € netto pro Einsatz.

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